Steuertipps
Achtung:
2003 steht eine Änderung des Steuerechts an, so dass nachfolgende Aussagen
event. nicht mehr zutreffen.
Bei Wertpapieren (Aktien, Investmentfonds, Anleihen etc.) müssen Kursgewinne
mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden, wenn die Papiere
vor Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr und mit
Gewinnen von mehr als 1000 Mark pro Jahr verkauft werden.
Wer hiervon betroffen ist kann jedoch Werbungskosten geltend machen.
Von der Steuer absetzbar sind:
- die Gebühren für das Wertpapierdepot.
- die Kosten für eine Anlageberatung oder den Steuerberater.
- die Fahrtkosten zur jährlichen Hauptversammlung der Aktiengesellschaft,
deren Papiere Sie besitzen.
- Ausgaben für Fachliteratur, beispielsweise für den Kauf oder das Abonnement
von Börsenzeitschriften.
Bei größeren Depots können sogar die Kosten für ein Arbeitszimmer, das zur
Verwaltung des Depots dient, abgezogen werden.
Auch anfallende Spekulationsverluste können nach einem Verkauf steuerlich geltend gemacht werden,
wenn die Aktien nicht länger als ein Jahr gehalten wurden.
Das Deutsche Aktieninstitut e.V. (DAI) in Frankfurt/M. empfiehlt Anlegern, über
das Jahr hinweg alle entsprechenden Belege zu sammeln und sie im Rahmen der
Einkommensteuererklärung dem Finanzamt vorzulegen.
Ohne Belege setzen die Finanzbeamten lediglich die Werbungskostenpauschale
für Kapitaleinkünfte an. Sie beträgt 100,00 DM bei Ledigen und 200,00 DM bei
Ehepaaren.
Tipp:
Das Berechnungsprogramm "Gewinnoptimierung"
von Focus Online ermittelt den Gewinn, der nach Abzug der Spekulationssteuer bleibt.
Kann einfach online durchgeführt werden.
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