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Aktuelles Thema 03/2004
Spekulationssteuer auf der Kippe
Verfassungsrichter haben die Spekulationssteuer teilweise gekippt
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Spekulationssteuer für die Jahre 1997 und 1998
für verfassungswidrig erklärt. Das Finanzamt, so die Begründung,
hat wegen mangelnder Kontrollmöglichkeiten nur die ehrlichen Steuerzahler
zur Kasse gebeten. Somit verletzt die Erhebung der Spekulationssteuer das
Gleichheitsgebot.
Aktionärsschützer verlangen Rückzahlung und Abschaffung
Aktionärsschützer verlangen die Rückzahlung und die endgültige Abschaffung der Spekulationssteuer.
Das Gericht betonte, dass sich das Urteil nicht ohne weiteres auf die derzeitige
Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte übertragen lässt.
Wer Gewinne innerhalb eines Jahres realisiert, muss die weiterhin in der Steuererklärung angeben.
Eine Rückforderung für die Jahre 1997 und 1998 ist möglich. Jedoch sind die meisten der
damaligen Steuerbescheide nur schwer anfechtbar.
Rückforderungen haben derzeit Aussicht auf Erfolg wenn der Bescheid unter Vorbehalt
ausgesprochen wurde oder noch ein Widerruf anhängig ist.
Aktionärsschutzvereine fordern nun eine generelle Rückzahnung der in den
Jahren 1997 und 1998 entrichteten Spekulationssteuer.
Außerdem halten sie eine Klage gegen die seit 1999 geltende Rechtslage für Erfolgreich.
Linktipps
Fazit
In den Jahren 1997 und 1998 war der Ehrliche der Dumme.
Wer damals seine Spekulationsgewinne nicht angab, kann nun noch beruhigter schlafen.
Seit 1999 dürfen Verluste mit Gewinnen verrechnet werden,
was die Bereitschaft Wertpapiergeschäfte anzugeben erhöht hat.
Langfristig könnte die Abschaffung, oder eine von Wirtschaft und Banken geforderte
Pauschalsteuer, das Problem lösen.
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