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Aktuelles Thema 01/2004
Der Ombudsmann - Schlichter zwischen Bank und Kunde
Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Banken und Kunden einfacher geklärt werden können,
wurde ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren eingeführt.
Der Ombudsmann ist eine kostenlose und unabhängige Schlichtungsstelle,
an die Sie sich als privater Bankkunde wenden können.
Diesess kostenlose Schlichtungsverfahren
kann den Gang vor Gericht ersparen.
Beispiele für Beschwerden, bei denen Sie sich an einen Ombudsmann wenden können:
- fehlerhafte Anlageberatung
- unberechtigte Gebühren
- falsche Zinsberechnung
Tipp: Wichtig ist, dass Sie VOR der Anrufung des Ombudsmanns Ihren Anspruch bei Ihrer Bank geltend gemacht haben.
Der Verfahrensverlauf
| 1. Aufnahme der Beschwerde |
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Das Verfahren beginnt mit der Beschwerdeaufnahme.
Sie können sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an den Ombudsmann wenden.
Reichen Sie ihre Beschwerde zeitnah ein, schildern Sie kurz den Sachverhalt und fügen Sie Kopien der erforderlichen Unterlagen bei.
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| 2. Zulässigkeitsprüfung und Untersuchung der Beschwerde |
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Nach der Zulässigkeitsprüfung beginnt die Untersuchung Ihrer Beschwerde.
Der Ombudsmann entscheidet nach den vorliegenden schriftlichen Informationen.
Zeugenanhörungen sind nicht vorgesehen.
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| 3. Entscheidung und Benachrichtigung |
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Der Schiedsspruch des Ombudsmanns wird Ihnen meist unmittelbar mitgeteilt.
Der Schlichterspruch ist für die Banken meist bindend.
Als Kunde steht es Ihnen jedoch frei weiter vor Gericht zu klagen.
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Linktipps:
In der Linkliste von www.ombudsmann.de
finden Sie wichtige Ombudsleute und Schlichtungsstellen.
Auch für die Deutsche Versicherungswirtschaft und die privaten Bausparkassen gibt es Ombudsmänner:
Fazit:
Das Ombudsverfahren kann Kläger und Gerichte eine Menge Arbeit ersparen.
Viele Beschwerdeführer, die den Gang zum Gericht nicht gewagt hätten,
waren mit diesem Verfahren schon erfolgreich.
Wer sich jedoch schlicht verspekuliert hat und nun einen Schuldigen sucht,
dem kann auch ein Ombudsmann nicht helfen.
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